Sexueller Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener

Sexueller Missbrauch ist eine Straftat, die verfolgt werden muss. Betroffene von sexualisierter Gewalt bedürfen einer besonderen Achtsamkeit. Sie müssen geschützt werden und es muss ihnen Unterstützung angeboten werden.

Die Deutsche Provinz der Salvatorianer handelt nach der „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener im Verantwortungsbereich der Ordensgemeinschaften“ der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) in der Fassung vom 24.10.2023.

Außerdem hat sie sich der „Ordnung zur Anerkennung des Leids im Ordensbereich“ der DOK in der Fassung vom 01.03.2023 angeschlossen.

Im Hintergrund dieser Ordnungen steht die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsenen im Bereich der Deutschen Ordensobernkonferenz“ und die darauf fußende „Präventionsordnung der Deutschen Provinz der Salvatorianer“.

Personen, die durch ein Ordensmitglied Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, ermutigt die Deutsche Provinz der Salvatorianer dazu, sich zu melden.

Kontaktadressen für Betroffene

Ansprechperson bei Verdachtsfällen von sexuellem Missbrauch im Bereich der Deutschen Provinz der Salvatorianer:

Rechtsanwalt
Christoph Lerg
Richard-Wagner-Str. 19
80333 München

Tel:  +49 / 89 / 52 30 40 30
Fax: +49 / 89 / 52 30 40 50
Mail: lerg@wl-law.de

 

Provinzialat der Salvatorianer
Provinzial P. Friedrich Emde
Agnes-Bernauer-Str. 181
80687 München
provinzial@salvatorianer.de