Als Ordensgemeinschaft wollen wir Salvatorianer uns der dunklen Seite unserer Geschichte stellen und Verantwortung für erlittenes Unrecht übernehmen. Hierfür wurde ein Team von Forschenden der Universität Kassel mit einer unabhängigen Aufarbeitung beauftragt.

Der Anlass

Durch Salvatorianer haben Menschen in von uns geführten Einrichtungen und durch Salvatorianer sexualisierte Gewalt erfahren. Das hat ihr Leben wesentlich geprägt und beeinträchtigt. Seit 2010 haben uns eine ganze Reihe von Meldungen zu (Verdachts)Fällen sexualisierter Gewalt erreicht. Die beschuldigten Mitbrüder sind inzwischen alle verstorben. Wir wollen uns der dunklen Seite der Geschichte stellen und Verantwortung übernehmen.

Der Hintergrund des Auftrags

Im Mai 2021 verfassten die Deutsche Ordensobernkonferenz und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesrepublik Deutschland die Gemeinsame Erklärung zur verbindlichen Regelung für eine unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Ordensgemeinschaften. Neben der Einrichtung des Ausschusses für unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bereich von Ordensgemeinschaften (AUAO) wurde festgehalten, dass unabhängige Aufarbeitungsteams durch Ordensgemeinschaften beauftragt werden können.

Das Team der Forschenden

Die Deutsche Provinz der Salvatorianer hat mit der unabhängigen Aufarbeitung Forschende der Universität Kassel beauftragt. Federführend sind Frau Professorin Dr. Heide Möller und Frau Professorin Dr. Julia Sauter. Sie führen das Projekt „Prävention und Aufarbeitung von (sexualisierter) Gewalt in Ordensgemeinschaften (PrAGO)“ durch.

Genauere Informationen finden sich auf der Homepage des Projektes.

Verlauf und Zielrichtung des Projektes

Ziel des Projektes ist es, zurückliegende Vorfälle zu analysieren, das Leid der Betroffenen anzuerkennen und weiterführende präventive Strategien zu entwickeln.

Das Projekt besteht aus zwei Phasen. In der ersten Phase werden frühere Taten und der Umgang mit diesen auf Seiten der Ordensgemeinschaften und Betroffenen aufgearbeitet. Dazu werden drei Teilprojekte durchgeführt, die sich gegenseitig ergänzen. Dazu gehören Interviews und Gespräche mit Betroffenen und Ordensmitgliedern, sowie eine Aktenanalyse.

In der zweiten Phase werden die Erkenntnisse der ersten Phase praktisch angewandt und weiterverarbeitet. In Workshops mit Ordensmitgliedern wird die Aufarbeitungsarbeit zu einem gemeinsamen Gruppenprozess. In diesem Zug werden auch bisher bestehende Präventions- und Weiterbildungskonzepte (weiter-) entwickelt. Diese dokumentieren, wie die hier exemplarische Aufarbeitungsarbeit auf andere Kontexte übertragbar ist. Die daraus entstehenden Handreichungen werden weiteren Ordensgemeinschaften, kirchlichen Gremien und anderen zur Verfügung gestellt werden.

Beteiligung an der unabhängigen Studie

Die Forschenden der Universität Kassel suchen Interviewpartner, die

  • Selbst von sexualisierten Grenzverletzungen durch Mitglieder der Ordensgemeinschaft der Salvatorianer betroffen waren (unabhängig davon, ob es dazu bereits eine Meldung gegeben hat)
  • Als Zeitzeugen über die Gemeinschaft der Salvatorianer Auskunft geben können.

Sie können leicht über die spezielle Homepage der Universität Kassel Kontakt zu den Forschenden aufnehmen.

Wenn Sie als betroffene Person Kontakt aufnehmen möchten, können Sie sich an die von uns beauftragte Ansprechperson wenden:

Rechtsanwalt
Christoph Lerg
Richard-Wagner-Str. 19
80333 München
Tel:  +49 / 89 / 52 30 40 30
Fax: +49 / 89 / 52 30 40 50
Mail: lerg@wl-law.de

Dauer des Projektes

Das Projekt ist auf zwei Jahre angelegt. Es hat am 1. März 2025 begonnen und soll am 28. Februar 2027 abgeschlossen sein. Etwa zur Hälfte der Zeit wird ein Zwischenbericht vorgelegt werden; um Ende des Projektes folgt ein Abschlussbericht.

Was bisher getan wurde

Die Deutsche Provinz der Salvatorianer hat sich der „Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids im Ordensbereich“ angeschlossen. Im Dezember 2020 wurde dazu die „Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen“ (UKA) gegründet. Diese Kommission legt jeweils die Höhe der Anerkennungsleistung zugunsten der Betroffenen fest, und zahlt diesen Betrag dann auch aus den UKA-Treuhand-Fonds der jeweiligen Ordensgemeinschaft aus.

 

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